Ehrenbürger - Ehrenring - Gemeindewappen
Ehrenbürger:
Die Verleihung der Ehrenbürgerschaft der Marktgemeinde Weißenstein unterliegt folgenden Kritierien:
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Bürgermeister über 20 Jahre
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Bürgermeister, die ganz besondere Leistungen für die Gemeinde auf kulturellem und wirtschaftlichem Gebiet erbracht haben, ohne Rücksicht auf die Dauer der Funktion
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Persönlichkeiten aus dem kulturellen, sportlichen und wirtschaftlichen Leben, die hervorragende Leistungen erbracht haben und dadurch besondere Vorteile für die Gemeide und deren Bekanntheit über die Landes- und Bundesgrenzen erbracht haben.
Ehrenring:
Die Verleihung des Ehrenrings der Marktgemeinde Weißenstein unterliegt folgenden Kritierien:
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steht automatisch einem Ehrenbürger zu
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verdienstvolle Bürgermeister, die keine 20jährige Funktionsdauer erreichen.
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Gemeindevorstandsmitglieder mit über 20jähriger Funktionsausübung, bei gleichzeitigen besonderen Leistungen für die Allgemeinheit auf dem Gebiete des kulturellen, sportlichen und wirtschaftlichen Lebens.
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Vizebürgermeister, die mindestens zehn Jahre diese Funktion ausübten und im übrigen besondere Leistungen für das kulturelle, wirtschaftliche oder sportliche Leben in der Gemeinde erbracht haben.
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Außerdem Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, Kultur oder Sport, die durch jahrzehntelanges Wirken in der Öffentlichkeit für die Gemeinschaft über die Grenzen der Gemeinde hinaus, ganz besonderes geleistet haben.
Gemeindewappen:
Zur Führung des Wappens der Marktgemeinde Weißenstein sind berechtigt:
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